Leistungsabrechung

Abhängig von der zu betreuenden Causa verrechne ich meine erbrachten Leistungen wie folgt (jeweils zzgl Barauslagen):

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
Ich kläre für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, ob die Kosten meines Einschreitens (und allfällige gegnerische Kosten) von Ihrer Rechtsschutzversicherung getragen werden. Sollte seitens der Rechtsschutzversicherung eine Deckung abgelehnt werden, sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen und künftig für mein Einschreiten anfallenden Kosten von Ihnen zu tragen.

Abrechnung nach Einzelleistungen gemäß Rechtsanwaltstarif (RATG)

Das RATG beinhaltet gestaffelt nach den Streitwerten für jede anwaltliche Leistung einen vorgegebenen Betrag. Außergerichtlich wird jede Leistung – jedes Telefonat, jeder Brief etc – verrechnet. In Gerichtsverfahren werden nur die vor Gericht erbrachten Leistungen wie Schriftsätze, Verhandlungen etc mit einem prozentuellen Aufschlag verrechnet. Mit diesem Aufschlag sind sämtliche parallel erbrachten, außergerichtlichen Leistungen abgegolten.

Pauschalhonorar

Hier verrechne ich einen individuell vorab mit Ihnen vereinbarten Pauschalbetrag für sämtliche in einer Causa zu erbringenden Leistungen. Diese Verrechnung bietet sich etwa bei außergerichtlichen Tätigkeiten bzw. bei absehbarem Umfang der Rechtssache wie beispielsweise Vertragserrichtungen und -überprüfungen, Testamenten an. Dieses Pauschalhonorar bietet Ihnen die Möglichkeit die Kosten bereits von Anfang an abzuschätzen.

Stundensatz

Egal welche Leistung, ob Telefonat, Besprechung, Brief oder Verhandlung – bei dieser Art der Verrechnung verrechne ich jene Zeit, die ich für die Bearbeitung Ihrer Causa aufwende zu einem mit Ihnen im Vorhinein vereinbarten Stundensatz.

Rechtsberatungspauschale

Wenn Sie unsicher sind, ob anwaltliches Einschreiten bei Ihrem Anliegen sinnvoll ist, wie ein mögliches weiteres Vorgehen aussehen könnte und welche Kosten damit verbunden sind, biete ich Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs (Dauer bis zu 60 Minuten) die Möglichkeit, diese Fragen aufzuklären. Für dieses Beratungsgespräch stelle ich einen Betrag in Höhe von EUR 300,00 zzgl. USt in Rechnung. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie die erhaltene Honorarnote bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einreichen und erhalten einen Teilbetrag von der Rechtsschutzversicherung rückerstattet.

Sie erhalten von mir gemeinsam mit der Honorarnote automatisch eine Aufstellung der von mir für Ihre Causa erbrachten Leistungen. So wird mein Honorar für Sie überprüfbar.