Eherecht

Das Eherecht betrifft einen höchst persönlichen und besonders wichtigen Lebensbereich. Deshalb ist neben juristischem Sachverstand ein hohes Maß an Diskretion und Einfühlungsvermögen erforderlich. Rechtlich gesehen ist die Eheschließung der Abschluss eines vorgefertigten „Mustervertrages“. Für viele Paare kann es daher sinnvoll sein, vorab einen Ehevertrag aufzusetzen, um diesen „Mustervertrag“ an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Gerne berate ich Sie hierzu und übernehme die Erstellung von Eheverträgen sowie von Vereinbarungen in eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch im Falle einer Scheidung, Trennung oder der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zur Seite. In diesem Zusammenhang begleite ich Sie bei sämtlichen relevanten Themenbereichen, wie beispielsweise der Vermögensaufteilung und Gütertrennung nach rechtskräftiger Ehescheidung sowie der Regelung des nachehelichen Ehegattenunterhalt. Dabei ist es mir besonders wichtig, gemeinsam mit Ihnen Ihre Bedürfnisse in Bezug auf die neue Lebenssituation zu klären und anschließend die notwendigen rechtlichen Schritte zu deren Umsetzung einzuleiten.

Eherecht

Familienrecht

Kinder leiden oft besonders unter der Scheidung ihrer Eltern. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, Lösungen zu finden, die das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Ich unterstütze Sie bei der Ausarbeitung von sämtlichen Vereinbarungen in Bezug auf gemeinsame Kinder – sei es im Rahmen einer Scheidung, Trennung oder in anderen familienrechtlichen Angelegenheiten.

Ich stehe Ihnen in allen Fragen des Kindschaftsrechts zur Seite und berate Sie umfassend rund um das Thema Kindesunterhalt – sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder. Gerne begleite ich Sie außerdem bei der Regelung der Obsorge und des Kontaktrechts sowie bei Bedarf in Fragen der Abstammung sowie in Adoptionsverfahren.

Familienrecht

Vertragsrecht

Verträge sollten grundsätzlich in schriftlicher Form abgeschlossen werden – sei es aufgrund von entsprechenden Formerfordernissen oder zur Absicherung / im Sinne der Rechtssicherheit.

Ich berate Sie umfassend zu sämtlichen Verträgen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten – von Eheverträgen über Kauf- und Schenkungsverträge bis hin zu Gesellschafts- und Arbeitsverträgen.

Mein Ziel ist es dabei, für klare, auf Ihre Situation zugeschnittene Vereinbarungen und eine möglichst reibungslose Umsetzung Ihrer Anliegen zu sorgen.

Vertragsrecht

Immobilienrecht

Ob Kauf, Verkauf, Vermietung oder Schenkung – bei Immobilientransaktionen ist eine zuverlässige rechtliche Begleitung unerlässlich.

Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung von Kauf-, Schenkungs- und Übertragungsverträgen für alle Arten von Immobilien (Wohnungen, Liegenschaften, Gewerbeimmobilien).

Auch in mietrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite und übernehme in Streitfällen Ihre Vertretung vor Gericht. Darüber hinaus übernehme ich die Treuhandabwicklung Ihrer Transaktionen, einschließlich der grundbücherlichen Durchführung und berate Sie im Grundverkehrsrecht.

Immobilienrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das Zivilrecht ist ein besonders breit gefächertes Rechtsgebiet, das alle Aspekte des täglichen Lebens umfasst. Daher kommen die meisten Menschen im Laufe ihres Lebens damit in Berührung. 

Ich stehe Ihnen mit juristischem Sachverstand und dem nötigen Fingerspitzengefühl in allen zivilrechtlichen und zivilprozessualen Angelegenheiten zur Seite, beispielsweise bei der Geltendmachung von Schadenersatz oder der Durchsetzung anderer finanzieller Ansprüche.

Zivilrecht

KLIENTENSTIMMEN

KONTAKT

Ich bin telefonisch ausschließlich während meiner Kanzleizeiten erreichbar.

Anliegen per E-Mail werden chronologisch bzw. nach Dringlichkeit bearbeitet.

Außerhalb der Kanzleizeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.